Logo der Praxis Dr. Berschick

Praxis für Pränatale Diagnostik und Therapie 

Dr. Bernd Berschick - DEGUM II                   

Beratung Pränataldiagnostik

Unterschied Screening / Pränataldiagnostik

Screening nach den Mutterschaftsrichtlinien


Im Rahmen der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge sind bei einer unkompliziert verlaufenden Schwangerschaft ohne besondere Risikofaktoren drei Ultraschall-Screeninguntersuchungen vorgesehen. Diese decken lediglich Basisanforderungen ab.


Das zweite Screening zwischen der 19. und 22. SSW gibt es in zwei unterschiedlichen „Versionen“:




Ultraschalluntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien

Version A



Sonographie mit Biometrie ohne systematische Untersuchung der fetalen Morphologie


  • Hier werden lediglich grundlegende Befunde erhoben (3 Größenmessungen, Beurteilung der Fruchtwassermenge, der körperlichen Entwicklung und der Plazentalokalisation) 



Version B



Sonographie mit Biometrie und systematischer Untersuchung der fetalen Morphologie durch einen besonders qualifizierten Untersucher (der Nachweis der Qualifikation besteht aus einem 30-Fragen-Test im Internet). 


  • Hier werden zusätzlich ausgewählte Strukturen des Kindes untersucht:


Kopf

  • Ventrikelauffälligkeiten
  • Auffälligkeit der Kopfform
  • Darstellbarkeit des Kleinhirns


Hals und Rücken

  • Unregelmäßigkeiten der dorsalen Hautkontur


Thorax

  • Auffällige Herz/Thorax-Relation (Blickdiagnose)
  • Linksseitige Herzposition
  • Länger dauernde Herzrhythmusstörungen
  • Darstellbarkeit des Vier-Kammer-Blicks (Eine Ebene der Herzdarstellung)


Rumpf

  • Konturunterbrechung an der vorderen Bauchwand
  • Darstellbarkeit des Magens im linken Oberbauch
  • Darstellbarkeit der Harnblase






Das erweiterte 2. Screening ist also nicht gleichbedeutend mit einer Untersuchung des gesamten Kindes. Es müssen beispielsweise nicht beurteilt werden: Profil, Gesicht, Augen, Herzgefäße, Lunge, Darm, Nieren, Arme, Hände, Unterschenkel, Füße.


Es ist weder möglich noch beabsichtigt, mit den Screeninguntersuchungen die Mehrzahl der erkennbaren Fehlbildungen, syndromalen Erkrankungen oder Chromosomenstörungen zu erkennen. 

So können beispielsweise selbst unter optimalen Schallbedingungen rein theoretisch maximal ca. 50% der Herzfehler erkannt werden. In der Praxis sind es ca. 30%.


Die Ultraschall-Screeninguntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien stellen daher in unseren Augen nur eine Grundversorgung dar und müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie entsprechen nicht dem maximal erreichbaren Stand der heute möglichen Gesundheitsvorsorge für das Ungeborene. So werden im Screening lediglich ca. 15-25% der erkennbaren Erkrankungen gefunden.



Das 2b-Screening entspricht daher von der Zielsetzung und vom Umfang her bei weitem nicht der weiterführenden differenzierten Feindiagnostik (oder auch „großer Ultraschall“, Fehlbildungs-Ultraschall, DEGUM II-Ultraschall genannt)!

Nachdenkliches Kind in der 21. SSW
Auffälliges fetales Profil in der 21. SSW

Erweitere Fehlbildungsdiagnostik


Diese Untersuchung wird in spezialisierten Ultraschallpraxen oder Klinikabteilungen durch hochqualifizierte, erfahrene Untersucher mit Hilfe von High-End-Ultraschall-Systemen durchgeführt.


Im Rahmen dieser weiterführenden Untersuchungen der Pränataldiagnostik werden alle sonographisch darstellbaren Organsysteme des Kindes untersucht. 

Eine Übersicht über die Mindestanforderungen an diese Untersuchung finden Sie hier


Abhängig von den Sichtbedingungen (z.B. Lage des Kindes, Beschaffenheit der mütterlichen Bauchdecken) können hierbei bis zu 95% der kindlichen Erkrankungen erkannt werden.


Aus unserer Sicht ist in jeder Schwangerschaft eine detaillierte Organdiagnostik sinnvoll.


Bei Auffälligkeiten im Rahmen der Screeninguntersuchungen, bei familiären, mütterlichen oder umweltbedingten Risiken bekommen Sie in aller Regel eine Überweisung von Ihrem behandelnden Frauenarzt zur weiterführenden Pränataldiagnostik. In diesem Fall werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 

Natürlich führen wir die Untersuchung auch auf Wunsch der werdenden Eltern durch. Dies ist dann im Rahmen einer Selbstzahlerleistung möglich.

© Dr. Bernd Berschick 2024

Diese Website verwendet Cookies. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung für Details.

Zustimmen

Verweigern