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Praxis für Pränatale Diagnostik und Therapie 

Dr. Bernd Berschick - DEGUM II                   

Information

Selbstzahler-Leistungen

Schwangere mit Ultraschallbild

Einleitung



Als Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV, Krankenkasse) erhalten Sie im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien klar definierte ärztliche Leistungen. Diese Leistungen müssen wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig („WANZ“) sein. Eine optimale medizinische Versorgung ist damit NICHT gewährleistet.


Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge sind bei unauffälligen Schwangerschaften ohne Risiken lediglich drei Vorsorge-Ultraschalluntersuchungen in der ca. 10., 20. und 30. SSW geplant. Darüber hinaus sind weiterführende Untersuchungen vorgesehen, wenn familiäre oder in der Vorgeschichte begründete Risiken vorliegen oder eine der Mutterschafts-Vorsorgeuntersuchungen einen auffälligen Befund ergeben. Die genauen Indikationen sind nach Anlage 1c II 2 der Mutterschaftsrichtlinien derzeit:

„Gezielte Ausschlussdiagnostik bei erhöhtem Risiko für Fehlbildungen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von


  • ultraschalldiagnostischen Hinweisen
  • laborchemischen Befunden
  • genetisch bedingten oder familiär gehäuften Erkrankungen oder Fehlbildungen in der Familienanamnese
  • teratogenen (fruchtschädigenden) Noxen
  • oder als Alternative zur invasiven pränatalen Diagnostik“


Aber auch bei unauffälliger Familienvorgeschichte und normalem Schwangerschaftsverlauf können Fehlbildungen oder Entwicklungsstörungen auftreten. Statistisch gesehen haben 4% (1 von 25) der lebendgeborenen Kindern eine Fehlbildung (allerdings werden auch vergleichsweise „ungefährliche“ Fehlbildungen wie z.B. ein „Storchenbiss“ (Blutschwamm) oder Hautanhängsel dazugerechnet).

Eine weiterführende differenzierte Organdiagnostik z.B. ist deutlich umfangreicher als die normale Screeninguntersuchung im II. Trimenon und kann Fehlbildungen erkennen, die beim Screening nicht auffallen müssen.

Dies gibt uns in vielen Fällen die Möglichkeit, ihr Kind unmittelbar nach Geburt optimal in einem Zentrum zu betreuen (z.B. bei einem Herzfehler oder einem „offenen Rücken“).


Daher besteht die Option, bei Fehlen einer Indikation nach den Mutterschaftsrichtlinien solche Untersuchungen auf Wunsch durchführen zu lassen. Diese Leistungen werden nicht über die Versichertenkarte abgerechnet, sondern müssen privat bezahlt werden.

Die Kosten der medizinischen Leistungen können Sie bei uns nach der Untersuchung bargeldlos mittels giropay (früher EC)-Karte, Kreditkarte (keine AmEx oder Diners Club) oder (in Ausnahmefällen) auch bar bezahlen. Eine spätere Bezahlung per Rechnung ist leider nicht möglich.



Wichtig:


Vergleichen Sie vor Ihrer Entscheidung, wo Sie diese Untersuchungen durchführen lassen möchten, nicht nur die Kosten, sondern auch genau die angebotenen Leistungen. Besonders beim Ersttrimester-Screening gibt es deutliche Unterschiede im Leistungsumfang (z.B. Zusatzparameter).

Fetus in der 13. SSW

Klassisches Ersttrimester-Screening (ETS)

Screening auf Chromosomenstörungen im I. Trimenon, auch Nackentransparenz- oder Nackenfaltenmessung genannt.



Leistungsinhalt in unserer Praxis:


  • Ausführliche Beratung über Grenzen, Aussagekraft und Alternativen
  • Blutentnahme für das Serumscreening (PAPP-A, f-ß-HCG)
  • früher Fehlbildungs-Ultraschall und frühe fetale Echokardiographie (Herzuntersuchung) qualifiziert nach DEGUM II mit High-End Gerät und durch einen FMF-zertifiziertem Untersucher
  • Messung der fetalen Nackentransparenz
  • Darstellung des fetalen Nasenbeins
  • Messung des Blutflusses in einem Gefäß vor dem Herzen (Ductus-venosus-Messung)
  • Messsung der korrekten Funktion der rechten Herzklappe (Trikuspidalklappenfluss)
  • Besprechung des Ergebnisses nach der Untersuchung 
  • Auf Wunsch: frühes Präeklampsie-Screening
  • Erstellung eines ausführlichen Befundberichtes für die Patientin und für den behandelnden Frauenarzt
Reagenzgläser

NIPT, Nicht-invasiver-Pränatal-Test

cf-DNA-Diagnostik

(z.B. Harmony®-Test, PraenaTest®)



Leistungsinhalt in unserer Praxis:


  • Ausführliche Beratung über Grenzen, Aussagekraft und Alternativen
  • Blutentnahme für den NIPT
  • früher Fehlbildungs-Ultraschall und frühe fetale Echokardiographie (Herzuntersuchung) qualifiziert nach DEGUM II mit High-End Gerät und durch einen FMF-zertifiziertem Untersucher
  • Messung der fetalen Nackentransparenz
  • Darstellung des fetalen Nasenbeins
  • Messung des Blutflusses in einem Gefäß vor dem Herzen (Ductus-venosus-Messung)
  • Messsung der korrekten Funktion der rechten Herzklappe (Trikuspidalklappenfluss)
  • Besprechung des Ultraschallbefundes nach der Untersuchung
  • Besprechung des Ergebnisses des NIPT-Bluttests nach Vorliegen 
  • Erstellung eines ausführlichen Befundberichtes für die Patientin und für den behandelnden Frauenarzt
Profil in der 22. SSW mit Gefäßdarstellung

Differenzierte Organ-Feindiagnostik nach DEGUM II in der ca. 20.-23. SSW

auch: Organ-Schall, „großer“ Ultraschall



Leistungsinhalt in unserer Praxis:


  • Information über Grenzen, Risiken und Alternativen
  • differenzierter Fein-Ultraschall (Organdiagnostik) nach DEGUM II mittels High-End-Ultraschallgerät (Ausstattung)
  • Untersuchung des fetalen Herzens (fetale Echokardiographie)
  • Screening des Blutflusses in den Gebärmutterarterien
  • Ausfertigung eines ausführlichen Untersuchungsbefundes für die Patientin und den behandelnden Frauenarzt
Dopperuntersuchung der Gebärmutterarterie

Dopplersonographie der kindlichen und mütterlichen Durchblutung

auch: Doppler, Blutflussmessung



Leistungsinhalt in unserer Praxis:


  • Information über die Aussagekraft der Untersuchung
  • Größenmessung des Kindes (Biometrie)
  • Beurteilung der Fruchtwassermenge und der Plazenta
  • Untersuchung der Blutflüsse in mütterlichen und kindlichen Gefäßen
  • Ausfertigung eines ausführlichen Untersuchungsberichtes für die Patientin und den behandelnden Frauenarzt

Kostentabelle für Selbstzahler-Leistungen in unserer Praxis



Bitte beachten Sie, dass wir diesen reduzierten Gebührenrahmen nur für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Rahmen der Selbstzahler-Leistungen anbieten können. 


Bei Mitgliedern der privaten Krankenversicherungen (PKV/Beihilfe) wird der normale Gebührenrahmen der GoÄ (bis 3,5facher Steigerungssatz) zur Anwendung gebracht.  

Viele der gesetzlichen Krankenkassen übernehmen aus Kulanz oder im Rahmen von Bonusprogrammen zumindest einen Teil der Kosten. Es lohnt sich also auf jeden Fall, sich vor der Untersuchung bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen!


Preise gültig ab 1.11.2023

Frühe US-Feindiagnostik mit erweitertem Ersttrimester-Screening (ETS)

(Ausführliche Beratung, Ultraschall, softwaregestützte Risikoberechnung)


NIPT

wenn Indikation nach GKV vorliegt, Abrechnung mit der Krankenkasse)


wenn keine Indikation nach GKV (separate Abrechnung durch ext. Labor) ca.


Fakultativ

Laborleistung Serumscreening 

(PAPP-A, f-ß-HCG) (externes Labor, separate Abrechnung durch Labor) ca.


Laborleistung Präeklampsie-Screening    

(PLGF (externes Labor, separate Abrechnung durch Labor) ca.



Frühe US-Feindiagnostik und ETS bei Zwillingen

(Beratung, Ultraschall, softwaregestützte Risikoberechnung)

Serumscreening (PAPP-A, f-ß-HCG) durch externes Labor (separate Rechnung) ca.



Weiterführende Ultraschall-Feindiagnostik im II. Trimenon

(inkl. fetaler Echokardiographie (Herzultraschall) und Dopplersonographie)



Weiterführende Ultraschall-Feindiagnostik Zwillinge

(inkl. fetaler Echokardiographie (Herzultraschall) und Dopplersonographie)



Fetale Biometrie und farbcodierte Dopplersonographie (in hohen SSW)

inkl. Beurteilung der Fruchtwassermenge und der Plazenta


€ 230,00


    



       -




€ 199,00 






€   39,00






€   21,00



€ 320,00







€   39,00








€ 210,00







€ 420,00









€ 170,00


€ 240,00


    

       -


€ 199,00 




€   39,00



€   21,00



€ 320,00


€   39,00




€ 230,00




€ 420,00




€ 170,00


Transparenz schafft Vertrauen



Selbstzahler-Leistungen (auch individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) genannt) werden leider immer wieder von einigen Seiten (z.B. Krankenkassen, Politik und deren ausführende Organe) als mehr oder weniger medizinisch sinnlose Geldschneiderei von Seiten der Ärzte dargestellt.

Naturgemäß versuchen die Vertreter der Krankenkassen und die Politik die in ihrem Leistungsumfang begrenzte und gedeckelte Leistungen der GKV im möglichst besten Licht darzustellen, getreu dem Motto: „Was die Krankenkasse nicht bezahlt, kann auch nicht gut sein, sonst würde sie es ja bezahlen…“ .


Dabei stellen Selbstzahler-Leistungen für die Ärzte die einzige Möglichkeit dar, ihren in der GKV versicherten Patienten anerkannte Diagnose- bzw. Behandlungsmethoden im Rahmen einer aus medizinischer Sicht optimalen Patientenbetreuung anzubieten, die über die Vorgaben der Kassenleistungen (ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich, das Maß des Notwendigen nicht überschreitend) hinausgehen.


Auch im medizinischen Bereich gibt es, wie in anderen Berufen auch, schwarze Schafe,  die nicht sinnvolle oder überteuerte Leistungen anbieten. Damit schädigen sie leider massiv den Ruf der Selbstzahler-Leistungen.

Um es für die Patienten leichter zu machen, medizinisch sinnvolle von unlauteren Angeboten zu unterscheiden, gibt es eine Übersicht mit  Checklisten unter www.igel-check.de, welche die wichtigsten Eigenschaften eines korrekten Angebotes von IGeL-Leistungen beinhaltet. 

Diese sind unter anderem:


  • es werden nur medizinisch sinnvolle Leistungen angeboten
  • Ausführliche Beratung über Nutzen und eventuelle Risiken
  • Sachliche Beratung ohne anpreisende Werbung oder Druck
  • Kostentransparenz vor der Entscheidung
  • vor der geplanten Untersuchung sollte eine schriftliche Vereinbarung mit der gewünschten Leistung und den voraussichtlichen Kosten unterschrieben werden
  • Durchführung der Leistung/Untersuchung nach den Regeln der ärztlichen Kunst
  • Korrekte und nachvollziehbare Rechnung nach GoÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
  • Bezahlung der Rechnung erst nach erfolgter Leistung



In unserer Praxis werden diese Vorgaben vollständig umgesetzt. Sollte Ihnen etwas unklar sein - sprechen Sie uns an!

© Dr. Bernd Berschick 2024

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